Veröffentlicht am:
11.9.2026

Förderprogramm der NRW-Bank: 15.000 Euro Zuschuss für Prozessdigitalisierung in NRW

Wenn Sie Ihre Prozesse digitalisieren und optimieren möchten, ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt. Das Land NRW zahlt Ihnen dafür bis zu 15.000€ Beratungszuschuss, 500€ pro Beratertag bei 10 - 30 Beratertagen.

Eckdaten

Was?

Externe Beratung zur Digitalisierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse mit dem Ziel, eine Softwareeinführung vorzubereiten. Basis sind immer IST-Analyse und SOLL-Konzeption – reine Standard-IT-Installationen ohne diesen prozessberatenden Charakter sind ausdrücklich nicht förderfähig. Je nach verbleibendem Zeitbudget kommen darauf aufbauend Software-Auswahl und Implementierungsbegleitung hinzu. Keine Software, Lizenzen oder Hardware.

Wie viel?

Festbetrag 500 Euro je Tagewerk, 10 bis 30 Tagewerke, max. 15.000 Euro. Bei 1.200 EuroTagessatz sind das rund 40 Prozent, bei 1.500 Euro ein Drittel.

Bis wann?

Aufruf vom 7. September bis 1. Dezember 2026. Volumen 1,815 Mio. Euro, bei Erreichen des Volumens ist ein vorzeitiges Ende möglich.

Wer?

KMU mit Sitz in NRW. Berater mit Sitz in der EU.

Ablauf

Antrag mit Beratungsangebot über das Kundenportal. Bewilligung angestrebt binnen sechs Wochen. Kein rechtsverbindlicher Auftrag vor dem Bescheid. Drei Monate Durchführung. Auszahlung in einer Summe nach Bestandskraft des Bescheids, keine Erstattungslogik.

Sonst

Einmal je Unternehmen in zwei Jahren. Keine weiteren öffentlichen Zuschüsse für dieselbe Maßnahme.

Offizielle Programmseite: nrwbank.de/mid-digitale-prozesse

Für wen das passt

Für Unternehmen mit einem konkreten Prozess und bekanntem Schmerz, bei denen die Softwareentscheidung noch offen ist: Auftragsabwicklung, Änderungsmanagement, Servicerückmeldung, Dokumentenfreigabe. Prozesse, die über mehrere Abteilungen und Systeme laufen.

Nicht, wenn die Software schon beauftragt ist, dann gilt die Maßnahme als begonnen. Nicht für eine Strategie über alle Prozesse, 30 Tagewerke reichen für einen Prozess, sauber gemacht. Und nicht, wenn die Frage eigentlich lautet, wo KI hilft: dafür gibt es das Programm NRW.BANK.Impuls KI mit einer Förderung von 50% bei einem maximalen Gesamtprojektvolumen von 50.000€. Beide Programme schließen sich für dieselbe Maßnahme aus.

Das Volumen ist der Engpass,nicht die Frist

1,815 Millionen Euro reichen rechnerisch für rund 120 Vorhaben in ganz Nordrhein-Westfalen, wenn alle den Höchstbetrag beantragen. Bewilligt wird nach Eingang vollständiger Unterlagen. Vollständig heißt: mit Angebot eines Beraters über mindestens zehn Tagewerke. Wer heute ein Angebot hat, startet realistisch Ende Oktober. Wer heute erst überlegt, welcher Prozess es sein soll, steht im November in einer Schlange.

Die eigentliche Herausforderung: den Aufwand realistisch einschätzen

Ein Angebot über zehn bis 30 Tagewerke setzt voraus, dass der Berater den Umfang kennt, bevor die eigentliche Analyse begonnen hat, die diesen Umfang normalerweise erst zeigt. Wer den Prozess und ähnliche Projekte schon kennt, kann diesen Aufwand realistisch schätzen. Wer nicht, schätzt zu niedrig und muss später nachverhandeln, oder zu hoch und scheitert an der Wirtschaftlichkeitsprüfung im Antrag.

Ob Ihr Prozess eher bei 10 oder bei 30 Tagewerken liegt, lässt sich meist schon im Erstgespräch grob einschätzen – das ist bei uns kostenlos und unverbindlich, und Sie gehen mit einer realistischeren Vorstellung heraus, bevor Sie überhaupt ein Angebot einholen.

Häufige Fragen

Wann darf ich den Berater beauftragen?

Erst nach der Bewilligung. Ein rechtsverbindlicher Auftrag vor dem Bescheid gilt als Maßnahmenbeginn und schließt die Förderung aus. Das Angebot liegt dem Antrag bei, der Auftrag folgt dem Bescheid.

Kann ich MID mit NRW.BANK.Impuls KI kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Für klar getrennte Vorhaben ist eine Einzelfallprüfung möglich.

Was wird nicht gefördert?

Software, Hardware, Lizenzen, Standard-IT-Installationen ohne Prozessberatung, Schulungen ohne Prozessbezug, reine Pflichtumsetzungen wie Zeiterfassung oder E-Rechnung, Reisekosten des Beraters.

Muss der Berater zertifiziert sein?

Nein. Erforderlich sind ein Sitz in der EU und ein gültiges Angebot. Die Wahl trifft das antragstellende Unternehmen.

Tim Jansen
Managing Director

Tim Jansen

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